Klettergriffe
Infos zu unseren Klettergriffen
Lösungsmittelfrei:
Unsere Klettergriffe werden ausschließlich aus dem hochwertigen Material Graphikstein® mit höchsten Produkteigenschaften gefertigt. Unser Material Graphikstein® enthält keine Schwermetalle (RoHs), ist PAK-frei sowie frei von halogenhaltigen Rohstoffen und lebensmittelunbedenklich.
Lebensmittelunbedenklich
Das Klettern an künstlichen Kletterwänden bedingt zwangsläufig Hautkontakt mit Klettergriffen. Bei minderwertigen Materialien ist es möglich, dass Kunststoffbestandteile austreten und von der Haut aufgenommen werden. Unsere Klettergriffe sind lebensmittelunbedenklich und speichelfest gem. Lebensmittel- und Bedarfgegenstandgesetz 5Abs.1Nr.1.
Farben und Oberflächen
Weiterhin verwenden wir grundsätzlich keine gesundheitsgefährdenden Glasfasern, Farben und Oberflächen. Sämtliche Farben sind schwermetallfrei, also auch bleifrei und cadmiumfrei. Sie enthalten keine deklarationspflichtigen Mono- bzw. Di-AZO-Pigmente. Die Oberflächen sind hautfreundlich und homogen gestaltet. Unsere Griffe sind frei von scharfen Kanten und Spitzen. Die hohe Oberflächengüte bewirkt minimalen mechanischen Abrieb. Durch Planschleifen der Auflagefläche und Anfasen der Kanten ergibt sich eine überdurchschnittliche Lebensdauer. Klettern mit Griffen von KS in Kletterhallen, Boulderhallen Sloper Klettergriff von KS Unser Mineralguss wurde dem künstlichen Bewitterungstest UVCON (UV Condensation Weathering Device) ausgesetzt. Dieses Verfahren simuliert die Exposition von Materialien über einen Zeitraum von 6 Jahren unter extremen, ständig wechselnden Witterungseinflssen. Nach Durchführung der Testreihe und nachfolgender Materialprüfung konnten keine mechanischen Veränderungen festgestellt werden.
Sicherheit & DIN Nornm
TÜV-geprüft nach europäischer Norm DIN EN
Unsere Klettergriffe werden gefertigt nach der europaweit gültigen Norm für Klettergriffe DIN EN 12572-3 und DIN EN 1176-1 Pkt. 4.2.5 und 4.2.7.3. Die Prüfung hat die TV-Austria Services GmbH/Wien vorgenommen;
Bericht-Nummer:KSGW0075-FAR
Montage
Unsere Klettergriffe haben Bohrungen für Innensechskantschrauben M10, Standard für Klettergriffbefestigungen.
Zur Erhöhung der Stabilitt wird in die Griffe eine Metallscheibe eingegossen.
Beachten Sie hierzu unsere Montageanleitung.
Brandschutz
Unser Material ist nach DIN 50050-2(1/88) geprüft und erfüllt die Anforderungen an die Baustoff-Brandschutzklasse B2 (Pr.Nr.2002-1813).
Auf Wunsch können auch die Anforderungen an die Baustoff-Brandschutzklasse B1 (Pr.Nr.2003-1527) erfüllt werden.
REACH-Verordnung
Seit dem 1. Juni 2007 gilt die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH – Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals).
Die EU-Chemiegesetzgebung soll durch eine frühe Identifizierung von chemischen Stoffen in der Lieferkette Sicherheit von Mensch und Umwelt garantieren. Als Hersteller von „Erzeugnissen“ ist unser Betrieb gem REACH-Verordnung ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“ und unterliegt als solcher nicht der REACH-Registrierungspflicht.
Eine Registrierungspflicht der nachgestalteten Anwender besteht nur bei Direkt-Importen von Stoffen oder Zubereitungen auerhalb der EU. Dies ist bei unserem Unternehmen nicht der Fall. Wir können aber versichern, dass wir gegenwärtig und künftig nur Roh-, Hilfs- und Veredelungsstoffe verwenden, die sich legal auf dem Markt befinden, also gem. REACH-Verordnung registriert sind.